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Krankenkassenförderung bei der VTZ |
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Seit der Gesundheitsreform 2000 können Krankenkassen nach § 20 SGB V wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kursgebühren. Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen welche Präventionskurse gefördert werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen. Info´s und Kurszeiten zu den geförderten Kursen in der VTZ findet Ihr auf der Homepage des Trimini (www.trimini-zw.de).
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 01. März 2009 um 20:06 Uhr |